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Um den Informationsaustausch in Bezug auf Joint Ventures und die Gleichbehandlung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten in seltenen Fällen, in denen eine Muttergesellschaft einer großen inländischen Gruppe eine direkte oder indirekte Beteiligung an einem Joint Venture oder an einer Geschäftseinheit eines Joint Venture hält und dieses Joint Venture bzw. diese Geschäftseinheit eines Joint Venture einer ANES in einem anderen Mitgliedstaat unterliegt, vorschreiben, dass diese große inländische Gruppe bei der Einreichung ihrer ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG dieselbe Standardvorlage verwendet, wie eine multinationale Unternehmensgruppe, d. h. die Standardvorlage für die ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG wie in dieser Richtlinie vorgesehen. Folglich sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Bestimmungen über den Informationsaustausch in solchen Fällen zur Anwendung kommen.
in denen ein Joint Venture oder ein Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe der multinationalen Unternehmensgruppe gelegen ist, sofern Joint Ventures der…
Hat die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats Grund zu der Annahme, dass eine von einer obersten Muttergesellschaft oder einer als erklärungspflichtig…
Der Mitgliedstaat der obersten Muttergesellschaft der multinationalen Unternehmensgruppe sollte die vollständige ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG erhalten. Dem…
Mit der in dieser Richtlinie vorgesehenen Standardvorlage für die ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG wird sichergestellt, dass die Informationen und Steuerberechnungen,…
Folgender Artikel wird eingefügt: Format der Erklärung und Informationsaustausch in Bezug auf ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNGEN gemäß Artikel 44 der Richtlinie (EU)…
Erhält ein Mitgliedstaat von der obersten Muttergesellschaft oder der als erklärungspflichtig benannten Einheit einer multinationalen Unternehmensgruppe mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.