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Da das Ziel dieser Richtlinie – nämlich einen Rahmen für die operative Umsetzung der Erklärungspflichten gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2523 auf der Grundlage des in den OECD-Mustervorschriften enthaltenen gemeinsamen Ansatzes zu schaffen und sicherzustellen, dass die entsprechenden Informationen über Finanzkonten dem verpflichtenden automatischen Informationsaustausch unterliegen – von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, da unabhängige Maßnahmen der Mitgliedstaaten den Binnenmarkt fragmentieren könnten, sondern vielmehr angesichts des Umfangs der Reform der globalen Mindestbesteuerung und der grundlegenden Notwendigkeit, Lösungen anzunehmen, die für den Binnenmarkt insgesamt funktionieren, auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Richtlinie nicht über das für die Verwirklichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für eine globale Mindestbesteuerung in der Union auf der Grundlage des…
Da das Ziel dieser Richtlinie von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen des grenzüberschreitenden Charakters…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich eine effiziente Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten unter Bedingungen, die mit dem reibungslosen…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich das bessere Funktionieren des Binnenmarkts durch Verhinderung der Anwendung aggressiver grenzüberschreitender…
Da die Hauptziele dieser Richtlinie, nämlich die Aktualisierung des Verzeichnisses der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die für ermäßigte…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich eine effiziente Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten, unter Bedingungen, die mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.