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Bis 29. Mai 2031 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie vor. Dieser Bericht muss insbesondere eine Bewertung der Anwendung des durch Artikel 1 Nummer 6 der vorliegenden Richtlinie eingefügten Artikels 5a der Richtlinie (EU) 2015/2302 enthalten und die Auswirkungen auf Kleinstreiseveranstalter, kleine und mittlere Reiseveranstalter berücksichtigen. Dem Bericht werden, soweit erforderlich, Gesetzgebungsvorschläge beigefügt.
Bis zum 23. März 2033 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor. Dieser Bericht enthält…
Die Kommission überprüft die Anwendung und Umsetzung dieser Richtlinie. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen…
Die Kommission erstellt bis zum 25. Oktober 2027 und anschließend alle fünf Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie und legt diesen dem…
Bis zum 12. Dezember 2024 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung und Durchführung dieser Richtlinie vor.…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig, erstmals spätestens am 21. Mai 2029, einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.