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Die aktualisierte Begriffsbestimmung für „Pauschalreise“ in der Richtlinie (EU) 2015/2302 gilt insgesamt als wirksam. Im Gegensatz dazu haben die ebenfalls mit der genannten Richtlinie eingeführten Vorschriften über „verbundene Reiseleistungen“ den Rechtsrahmen erheblich verkompliziert, auch in Bezug auf die Informationen, die Reisenden zur Verfügung zu stellen sind. Diese zusätzliche Komplexität hat zu Rechtsunsicherheit bei der Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen sowie zwischen verbundenen Reiseleistungen und eigenständigen Reiseleistungen geführt. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Vorschriften über verbundene Reiseleistungen zu greifbaren Vorteilen für Reisende geführt haben. Daher ist es angezeigt, die Richtlinie (EU) 2015/2302 zu vereinfachen, indem die Bestimmungen über verbundene Reiseleistungen gestrichen werden, Anhang II der genannten Richtlinie, der fünf Standardinformationsblätter für verbundene Reiseleistungen umfasst, gestrichen wird und bestimmte Anpassungen an der Bestimmung des Begriffs „Pauschalreise“ vorgenommen werden.