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Der höchste Cobaltanteil als Nickelkontaminant wurde von der Spielzeugindustrie auf etwas mehr als 0,1 % in rostfreiem Stahl und 0,3 % in metallischen, nicht aus nichtrostendem Stahl bestehenden Spielzeugmaterialien, die dazu bestimmt sind, einen elektrischen Strom zu leiten, geschätzt. Dieser Wert liegt über der einschlägigen Konzentration für Karzinogene der Kategorie 1B gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die nach Tabelle 3.6.2 der genannten Verordnung 0,1 % beträgt. Die damit verbundene Ausnahme vom Verbot von CMR-Stoffen in Spielzeug gemäß Anhang II Teil III Nummer 4 Buchstabe a der Richtlinie 2009/48/EG kann daher nicht angewendet werden.
Nickel ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen der Kategorie 2 eingestuft. Da es keine spezifischen Anforderungen gibt, kann Nickel in…
Die Richtlinie 2009/48/EG enthält allgemeine Vorschriften für Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates als…
Folgende Zeile wird in Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG eingefügt: „Cobalt CMR 1B In Spielzeug und Spielzeugteilen aus nichtrostendem Stahl als…
Die Richtlinie 2009/48/EG enthält allgemeine Vorschriften für Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder…
Die Richtlinie 2009/48/EG enthält allgemeine Vorschriften für Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates als…
Es ist ferner notwendig, neue wesentliche Sicherheitsanforderungen einzuführen. Um ein hohes Maß an Schutz der Kinder vor Gefahren zu gewährleisten, die durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.