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Aus der Stellungnahme des SCHEER geht hervor, dass cobalthaltige Bestandteile von Metallspielzeug, die elektrischen Strom leiten sollen, als chemisch sicher erlaubt werden können. Darüber hinaus kann Cobalt auch in Spielzeug und Spielzeugkomponenten aus nichtrostendem Stahl sowie in NdFeB-Magneten, die in Spielzeug verwendet werden, erlaubt werden, wenn diese Magnete nicht verschluckt oder eingeatmet werden können.
Da NdFeB-Magnete metallisches Cobalt in Mengen enthalten, die die für Karzinogene der Kategorie 1B gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 relevante…
Die Analyse von Alternativen durch die Spielzeugindustrie gemäß Anhang II Teil III Nummer 4 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie 2009/48/EG wurde vom SCHEER als…
In Szenario 1 sind cobalthaltige Metalle einbezogen, um die Leitung von elektrischem Strom zu ermöglichen. In seiner oben erwähnten Stellungnahme vertrat der…
Das Vorhandensein von Nickel und Kobalt in nichtrostendem Stahl und stromführenden Bauteilen in Spielzeugen wird vom Wissenschaftlichen Ausschuss…
In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2022, berichtigt am 9. März 2023, stellte der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu…
Darüber hinaus kann Cobalt in Spielzeug für Kinder während des Spielens zugänglich sein, z. B. wenn sie metallische Spielzeugmaterialien, die metallisches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.