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Um bei der eingehenden Bewertung von Geschäftspartnern den Trickle-down-Effekt auf andere Unternehmen, auch kleine und mittlere Unternehmen und kleine Midcap-Unternehmen, zu begrenzen, sollten Unternehmen, die der Richtlinie (EU) 2024/1760 unterliegen, von Geschäftspartnern nur dann Informationen anfordern, wenn diese Informationen erforderlich sind. Es ist wichtig, dass ein Informationsersuchen stets gezielt, zumutbar und verhältnismäßig ist. Von Geschäftspartnern mit weniger als 5 000 Beschäftigten sollten Unternehmen nur Informationen anfordern, wenn diese nach vernünftigem Ermessen nicht auf andere Weise erlangt werden können, z. B. über ihnen vorliegende Informationen oder aus anderen Quellen.
nur dann Informationen von Geschäftspartnern anfordern können, wenn diese Informationen erforderlich sind, und im Falle von Geschäftspartnern mit weniger als 5…
nur dann Informationen von Geschäftspartnern anfordern können, wenn diese Informationen erforderlich sind, und im Falle von Geschäftspartnern mit weniger als 5…
Gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024/1760 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Unternehmen für die Zwecke der Ermittlung und…
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2024/1760 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass große Unternehmen ab einer bestimmten Größe Sorgfaltspflichten in…
Unternehmen sollten auf der Grundlage der Ergebnisse der Scoping-Untersuchung eine eingehende Bewertung in den Bereichen durchführen, in denen die negativen…
Auskunftsersuchen an die Wirtschaftsteilnehmer sollten von der Kommission nur dann gestellt werden, wenn die für eine angemessene Reaktion auf den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.