Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024/1760 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Unternehmen für die Zwecke der Ermittlung und Bewertung der negativen Auswirkungen berechtigt sind, angemessene Ressourcen zu nutzen, einschließlich unabhängiger Berichte und der im Rahmen des Meldemechanismus sowie des Beschwerdeverfahrens nach der genannten Richtlinie gesammelten Informationen. Um den Aufwand für Unternehmen und den einschlägigen Geschäftspartnern in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften zu verringen, sollte präzisiert werden, dass auch digitale Lösungen, Industrieinitiativen und Multi-Stakeholder-Initiativen angemessene Ressourcen sein könnten. Daher sollten Unternehmen in der Lage sein, die erforderlichen Informationen im Rahmen von Industrie- und Multi-Stakeholder-Initiativen einzuholen, um doppelte Anfragen zu vermeiden. Es steht den Unternehmen jedoch auch frei, die Informationen individuell einzuholen.
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2024/1760 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass große Unternehmen ab einer bestimmten Größe Sorgfaltspflichten in…
Unternehmen können sich unbeschadet der Artikel 25, 26 und 29 an Industrieinitiativen bzw. Multi-Stakeholder-Initiativen beteiligen, um die Erfüllung der…
Mit der Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Vorschriften und Verpflichtungen festgelegt, mit denen sichergestellt werden…
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die im Rahmen der Richtlinie 2011/16/EU übermittelten Informationen von der zuständigen Behörde jedes Mitgliedstaats,…
Um bei der eingehenden Bewertung von Geschäftspartnern den Trickle-down-Effekt auf andere Unternehmen, auch kleine und mittlere Unternehmen und kleine…
Gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2013/34/EU müssen Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt in der Union zugelassen sind, in ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.