Gesetze
Gesetz wird geladen …
Anhang VI der Richtlinie 2014/32/EU wird wie folgt geändert: 1. Der Teil „BEGRIFFSBESTIMMUNGEN“ wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Ein Messgerät für thermische Energie ist ein Gerät, das dafür ausgelegt ist, in einem Wärmetauscherkreislauf die Energie zu messen, die von einer als Wärmeträgerflüssigkeit bezeichneten Flüssigkeit absorbiert (Kühlung) und/oder abgegeben (Heizung) wird.“ b) In der Tabelle erhält Zeile 4 folgende Fassung: „Δθ = die Temperaturdifferenz θin – θοut, wobei Δθ ≥ 0 bei Heizung und Δθ ≤ 0 bei Kühlung gilt;“ · · 2. Der Teil „SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN“ wird wie folgt geändert: a) Nummer 1.1 erhält folgende Fassung: „1.1. Für die Temperatur der Flüssigkeit: θmax, θmin, — für die Temperaturdifferenz: Δθmax, Δθmin, wobei folgende Einschränkungen gelten: — Δθmax / Δθmin ≥ 10 — mit Ausnahme von Kühlanwendungen; — Δθmin ist eine ganze Zahl in der Bandbreite zwischen 1 K und 10 K.“ · · · b) Nummer 1.3 erhält folgende Fassung: „1.3. Für den Durchfluss der Flüssigkeit: qs, qp, qi, wobei für die Werte qp und qi folgende Einschränkung gilt: qp / qi ≥ 5.“ · ·
Anhang V der Richtlinie 2014/32/EU wird wie folgt geändert: 1. Der Teil „BEGRIFFSBESTIMMUNGEN“ wird wie folgt geändert: a) Der einleitende Satz erhält folgende…
Anhang I der Richtlinie 2014/32/EU wird wie folgt geändert: 1. Im Teil „BEGRIFFSBESTIMMUNGEN“ erhält Zeile 7 Spalte 2 Gedankenstrich 3 der Tabelle folgende…
Anhang IV der Richtlinie 2014/32/EU wird wie folgt geändert: 1. Der Titel erhält folgende Fassung: „GASZÄHLER UND UMWERTER (MI-002)“. 2. Absatz 1 erhält…
Anhang VI der Richtlinie 2014/32/EU sollte dahin gehend geändert werden, dass Messgeräte für thermische Energie für Kühlanwendungen aufgenommen werden, um eine…
Die Anhänge I, III und IV der Verordnung (EU) 2019/2024 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang I erhält Nummer 22 folgende Fassung: „22. ‚angegebene Werte‘…
Anhang IV erhält folgende Fassung: „ANHANG IV Prüfung der Produktkonformität durch die Marktaufsichtsbehörden Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.