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Die Begleichung einer ausstehenden Schuld durch einen Schuldner an einen Dritten in einem Drei-Parteien-Verhältnis — etwa wenn die Schuld einer Muttergesellschaft gegenüber einem Dritten von einer Tochtergesellschaft beglichen wird — sollte nicht automatisch als Rechtshandlung des Schuldners gegen keine oder eine offensichtlich nicht angemessene Gegenleistung betrachtet werden. In solchen Fällen kann die Zahlung durch den Schuldner als Gegenleistung zur Erfüllung der Verpflichtung durch den Dritten gegenüber der Muttergesellschaft erfolgen, wodurch dem Schuldner ein direkter oder indirekter Vorteil verschafft worden sein könnte, und der Dritte hatte gegebenenfalls nicht die Möglichkeit, die Zahlung durch den Schuldner abzulehnen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jede Gegenleistung, die die Partei, die durch die nichtige, anfechtbare oder undurchsetzbare Rechtshandlung begünstigt…
Wird eine Sache, eine Forderung gegen einen Dritten oder ein anderes Recht an Erfüllungs statt gegeben, so hat der Schuldner wegen eines Mangels im Recht oder…
Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils…
Dem Schuldner nahestehende Personen, wie z. B. Verwandte, falls der Schuldner eine natürliche Person ist, oder, falls der Schuldner eine juristische Person ist,…
Hat die Rechtshandlung dem anderen Teil eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht, welche dieser in der Art und zu der Zeit beanspruchen konnte,…
Die Mitgliedstaaten sollten die Bedingungen regeln können, unter denen die Leistung des Schuldners von einer anderen Person erbracht werden kann, beispielsweise…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.