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Neue Finanzierungen oder Zwischenfinanzierungen, die als Teil eines Restrukturierungsversuchs im Einklang mit nationalem Recht bereitgestellt werden, auch im Laufe einer präventiven Restrukturierung gemäß Titel II der Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates , sollten in anschließenden Insolvenzverfahren geschützt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass neue Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen in angemessener Weise geschützt werden. Zumindest dürfen im Falle einer…
Unbeschadet des Artikels 17 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Transaktionen, die angemessen und unmittelbar notwendig für die Umsetzung eines…
Bei der Gewährung einer Zwischenfinanzierung wissen die Parteien nicht, ob der Restrukturierungsplan schließlich bestätigt wird oder nicht. Daher sollten die…
Zur Förderung einer Kultur, in der die präventive Restrukturierung frühzeitig in Anspruch genommen wird, ist es wünschenswert, dass auch Transaktionen, die für…
Nationale Insolvenzvorschriften, die Insolvenzanfechtungsklagen für Zwischenfinanzierungen und neue Finanzierungen vorsehen oder nach denen neue Kreditgeber mit…
Der Erfolg eines Restrukturierungsplans hängt häufig davon ab, ob dem Schuldner finanzielle Hilfe zur Verfügung gestellt wird, um erstens den Betrieb des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.