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Die Verbesserung der Insolvenzverwaltern zur Verfügung stehenden Mittel, damit diese zur Insolvenzmasse gehörende Vermögenswerte sowie Vermögenswerte, die Anfechtungsklagen unterliegen, ermitteln und aufspüren können, ist für die Maximierung des Wertes der Insolvenzmasse von wesentlicher Bedeutung. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben können Insolvenzverwalter auf Informationen zugreifen, die in öffentlichen Datenregistern hinterlegt sind, von denen einige im Rahmen des Unionsrechts eingerichtet wurden und auf europäischer Ebene miteinander vernetzt sind, wie z. B. das in der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) oder das gemäß der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete System zur Vernetzung der Insolvenzregister (IRI). Nur Zugang zu den in öffentlichen Datenbanken gespeicherten Informationen zu haben reicht jedoch häufig nicht aus, um Vermögenswerte zu ermitteln und aufzuspüren, die Teil einer Insolvenzmasse sind oder sein sollten. Insolvenzverwalter stehen insbesondere vor praktischen Schwierigkeiten, wenn sie versuchen, auf Vermögensregister zuzugreifen, die sich in anderen Mitgliedstaaten befinden als dem Mitgliedstaat, in dem sie bestellt wurden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Insolvenzverwalter unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie bestellt wurden, im Einklang mit den im…
Um sicherzustellen, dass Vermögenswerte im Zusammenhang mit grenzübergreifenden Insolvenzverfahren effizient aufgespürt werden können, sollte…
Um die Transparenz zu erhöhen, den Zugang zu Gesellschaftsinformationen zu erleichtern und grenzüberschreitend stärker vernetzte öffentliche Verwaltungen im…
Die Richtlinie (EU) 2024/1640 sieht vor, dass die zentralen automatisierten Mechanismen, wie z. B. Zentralregister oder zentrale elektronische…
Umgehender und direkter Zugang zu Bankkontenregistern ist für die Maximierung des Werts von Insolvenzmassen oft unabdingbar. Daher sollten Vorschriften…
Zur Wahrung des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten und des Rechts auf Privatsphäre sollte der direkte und umgehende Zugang zu Bankkontenregistern den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.