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Daher müssen Bestimmungen festgelegt werden, durch die sichergestellt wird, dass Insolvenzverwalter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Insolvenzverfahren direkt oder indirekt Zugang zu Informationen haben, die in nicht öffentlich zugänglichen Datenbanken gespeichert sind.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Insolvenzverwalter unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie bestellt wurden, im Einklang mit den im…
Informationen, die in Insolvenzdatenbanken und bei Insolvenzverwaltern vorhanden sind,
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Insolvenzverwalter bei der Verarbeitung von gemäß den Absätzen 1 und 2 erlangten Bankkontoinformationen über…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Insolvenzverwalter für die Zwecke der Ermittlung und Aufspürung von Vermögenswerten, die relevant für das…
Um sicherzustellen, dass Vermögenswerte im Zusammenhang mit grenzübergreifenden Insolvenzverfahren effizient aufgespürt werden können, sollte…
Alle nach Maßgabe dieser Richtlinie von benannten Gerichten oder Verwaltungsbehörden oder Insolvenzverwaltern erlangten personenbezogenen Daten sollten nur — im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.