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Es wird allgemein davon ausgegangen, dass bei einer Liquidation durch den Verkauf eines Unternehmens oder eines Teils davon als fortgeführtes Unternehmen ein höherer Wert erzielt werden kann als durch eine stückweise Liquidation. Zur Förderung des Verkaufs eines Unternehmens als fortgeführtes Unternehmen sollte in den nationalen Insolvenzvorschriften ein Verfahren vorgesehen werden, in dessen Rahmen ein in finanzieller Notlage befindlicher Schuldner vor der förmlichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit der Unterstützung oder unter der Aufsicht eines Sachwalters nach interessierten Käufern suchen und den Pre-pack-Verkauf des Unternehmens als fortgeführtes Unternehmen vorbereiten kann (im Folgenden „Pre-pack-Verfahren“). Die Vermögenswerte des Unternehmens, die dem Pre-pack-Verfahren unterliegen, können dann zeitnah nach der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens zügig verwertet werden. Mit dieser Richtlinie sollten Standards für Pre-pack-Verfahren festgelegt werden, wobei den Mitgliedstaaten gestattet wird, diese Standards an ihr bestehendes nationales Insolvenzrecht anzupassen. Um sicherzustellen, dass der Verkaufsprozess fair ist, sollte der Sachwalter vom Schuldner und von allen dem Schuldner nahestehenden Personen unabhängig sein. Die Mitgliedstaaten sollten zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit des Sachwalters von Anteilseignern oder Gläubigern vorsehen können. Das Pre-pack-Verfahren sollte zwei Phasen umfassen, nämlich eine Vorbereitungsphase und eine Liquidationsphase.
„Pre-pack-Verfahren“ ein Verfahren, das eine Vorbereitungs- und eine Liquidationsphase umfasst und das den vollständigen oder teilweisen Verkauf des…
Das Pre-pack-Verfahren sollte sicherstellen, dass das beste im Laufe der Vorbereitungsphase eingegangene Gebot entweder dem Gericht oder der zuständigen Behörde…
Um zu gewährleisten, dass ein Unternehmen im Rahmen des Pre-pack-Verfahrens zum besten Preis verkauft wird, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie über Pre-pack-Verfahren ersetzen nicht die nationalen materiellrechtlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen über die…
Im Zusammenhang mit der Liquidation im Rahmen von Insolvenzverfahren sollten es die nationalen Insolvenzvorschriften ermöglichen, dass die Verwertung des…
Pre-pack-Verfahren berühren nicht die Arbeitnehmerrechte nach Unions- und nationalem Recht, einschließlich der Beteiligung von Arbeitnehmervertretern.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.