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Mit dem Rahmen der Union für das Krisenmanagement und für die Einlagensicherung sollten konsequent die Grundsätze gewahrt werden, dass Verluste von den Anteilseignern und Gläubigern zu tragen sind und dass das Geld der Steuerzahler nicht zur Unterstützung oder Rettung von Kreditinstituten in Schwierigkeiten eingesetzt wird.