Erwägungsgrund 40 32008L0098
Um die Mitgliedstaaten bei der Förderung von Abfallvermeidungsaktivitäten zu unterstützen und um die Verbreitung bewährter Verfahren auf diesem Gebiet zu erleichtern, müssen die Bestimmungen über die Abfallvermeidung verschärft und die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Abfallvermeidungsprogramme auszuarbeiten, die sich auf die wichtigsten Umweltfolgen konzentrieren und den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Stoffen berücksichtigen. Diese Maßnahmen sollten darauf abzielen, dass das Wirtschaftswachstum von den mit der Abfallerzeugung verbundenen Umweltfolgen entkoppelt wird. Unmittelbar interessierte Kreise, aber auch die breite Öffentlichkeit sollten im Sinne der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme Gelegenheit haben, bei der Aufstellung der Programme mitzuwirken und diese nach Fertigstellung einzusehen. Es sollten Ziele für die Abfallvermeidung und die Entkopplung vom Wirtschaftswachstum aufgestellt werden, die sich, sofern angemessen, auf die Verringerung der nachteiligen Auswirkungen von Abfällen und des Abfallaufkommens beziehen.