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Um den harmonisierten Einlegerschutz zu verbessern und die Zuständigkeiten in grenzüberschreitenden Fällen in der gesamten Union festzulegen, sollte das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats die Auszahlung an Einleger sicherstellen, die in Mitgliedstaaten ansässig sind, in denen die Kreditinstitute, die Mitglieder des Einlagensicherungssystems sind, Einlagen entgegennehmen und andere rückzahlbare Gelder akzeptieren, indem sie Einlagendienstleistungen auf grenzübergreifender Basis anbieten, ohne im Aufnahmemitgliedstaat niedergelassen zu sein. Um die Auszahlungsvorgänge durch die Bereitstellung von Informationen für Einleger und die Sammlung und Weiterleitung einschlägiger Dokumente zu erleichtern, sollte es dem Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats gestattet sein, als Kontaktstelle für Einleger bei Kreditinstituten, die ihre Dienstleistungsfreiheit ausüben, zu fungieren.
Die Zusammenarbeit zwischen Einlagensicherungssystemen in der gesamten Union ist von entscheidender Bedeutung, um eine rasche und kosteneffiziente Entschädigung…
Ein Einlagensicherungssystem in einem Mitgliedstaat, in dem ein Kreditinstitut Zweigstellen errichtet hat, sollte die Einleger im Namen des…
Einleger von Zweigstellen, die von Kreditinstituten in einem anderen Mitgliedstaat errichtet wurden, erhalten die Erstattung von einem Einlagensicherungssystem…
Die Einlagensicherung ist ein wichtiger Aspekt der Vollendung des Binnenmarkts und aufgrund der Solidarität, die sie unter allen Kreditinstituten eines…
Die folgenden Absätze werden eingefügt: „(2a) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Einlagensicherungssystem eines Aufnahmemitgliedstaats vorbehaltlich…
Um die Transparenz für Einleger zu erhöhen und die finanzielle Solidität und das Vertrauen der Einlagensicherungssysteme untereinander bei der Erfüllung ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.