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Um den Besonderheiten von institutsbezogenen Sicherungssystemen, die als Einlagensicherungssysteme anerkannt sind, Rechnung zu tragen und ihre Wirksamkeit zu stärken, sollte die Richtlinie 2014/49/EU die Möglichkeit vorsehen, dass ein Einlagensicherungssystem zur Erfüllung der Ziele des Artikels 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ein Darlehen gewährt oder die durch die Richtlinie 2014/49/EU geregelten Mittel anderweitig zeitlich befristet auf das Konto des institutsbezogenen Sicherheitssystems überträgt, das für Rechnungslegungszwecke von dem Konto des Einlagensicherungssystems getrennt ist, um so einem Mitglied finanzielle Unterstützung zu leisten und insbesondere seine Liquidität und Solvenz sicherzustellen, um erforderlichenfalls eine Insolvenz zu vermeiden. Dies sollte in Fällen möglich sein, in denen die bereitgestellten Mittel zur Ergänzung anderer Mittel für die Sicherstellung der Liquidität und Solvenz eines angeschlossenen Instituts benötigt werden, um seine Insolvenz zu vermeiden, und sollte an die Bedingung geknüpft sein, dass die Rückzahlung an das Einlagensicherungssystem, falls erforderlich, innerhalb von sieben Arbeitstagen glaubwürdig scheint.
Nach der Richtlinie 2014/49/EU können die Mitgliedstaaten ein institutsbezogenes Sicherungssystem als Einlagensicherungssystem anerkennen, wenn es den…
Folgender Artikel wird eingefügt: Verwendung der verfügbaren Finanzmittel von als Einlagensicherungssysteme anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystemen…
Einlagensicherungssysteme sollten gemäß der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auch zu der Finanzierung der Abwicklung von…
Es ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es institutsbezogene Sicherungssysteme gibt, die das Kreditinstitut selbst schützen und die insbesondere dessen…
Um sicherzustellen, dass Einlagen, die für die Zwecke der Einhaltung der Mindestanforderungen für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten…
Zur Gewährleistung der Resilienz der Einlagensicherungssysteme sollten deren Finanzmittel aus stabilen und unwiderruflichen Beiträgen stammen. Bestimmten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.