Erwägungsgrund 14 32026L0706RICHTLINIE (EU) 2026/706 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2014/32/EU im Hinblick auf Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Druckgaszapfsäulen sowie Elektrizitäts- und Gaszähler und Messgeräte für thermische Energie (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/32/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 23 32022L2380RICHTLINIE (EU) 2022/2380 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2022 zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2014/53/EU sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 23 32014L0095Die Richtlinie 2013/34/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 11 32014L0079RICHTLINIE 2014/79/EU DER KOMMISSION vom 20. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf TCEP, TCPP und TDCP (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32014L0084RICHTLINIE 2014/84/EU DER KOMMISSION vom 30. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf Nickel (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 44 32024L3237RICHTLINIE (EU) 2024/3237 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie (EU) 2015/413 sollte daher entsprechend geändert werden —