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Der folgende Anhang wird in Richtlinie 2008/105/EG angefügt: „ANHANG II UMWELTQUALITÄTSNORMEN FÜR EINZUGSGEBIETSSPEZIFISCHE SCHADSTOFFE TEIL A: NICHTERSCHÖPFENDE LISTE DER KATEGORIEN VON EINZUGSGEBIETSSPEZIFISCHEN SCHADSTOFFEN 1. Organohalogene Verbindungen und Stoffe, die im Wasser derartige Verbindungen bilden können 2. Organische Phosphorverbindungen 3. Organische Zinnverbindungen 4. Stoffe und Zubereitungen oder deren Abbauprodukte, deren karzinogene oder mutagene Eigenschaften bzw. steroidogene, thyreoide, reproduktive oder andere Funktionen des endokrinen Systems beeinträchtigende Eigenschaften im oder durch das Wasser erwiesen sind 5. Persistente Kohlenwasserstoffe sowie persistente und bioakkumulierende organische toxische Stoffe 6. Cyanide 7. Metalle und Metallverbindungen 8. Arsen und Arsenverbindungen 9. Biozide und Pflanzenschutzmittel 10. Schwebstoffe, einschließlich Mikro-/Nanoplastik 11. Mikroorganismen, Gene oder genetisches Material, die das Vorhandensein von gegen Antibiotika resistenten Mikroorganismen anzeigen, insbesondere human- und nutztierpathogene Mikroorganismen. TEIL B: VERFAHREN ZUR HERLEITUNG VON UMWELTQUALITÄTSNORMEN FÜR EINZUGSGEBIETSSPEZIFISCHE SCHADSTOFFE Die Methoden zur Festlegung von Umweltqualitätsnormen für einzugsgebietsspezifische Schadstoffe umfassen die folgenden Schritte: a) Ermittlung der Rezeptoren und Kompartimente oder Matrizes, die durch den besorgniserregenden Stoff gefährdet sind; b) Zusammenstellung und Qualitätsbewertung von Daten über die Eigenschaften des besorgniserregenden Stoffes, einschließlich seiner (Öko-)Toxizität, insbesondere aus Berichten über Labor-, Mesokosmos- und Feldstudien, die sowohl chronische als auch akute Wirkungen in Süßwasser- und in Salzwasserumgebungen abdecken; c) Extrapolation von (Öko-)Toxizitätsdaten auf Nicht-Effekt- oder ähnliche Konzentrationen unter Verwendung deterministischer oder probabilistischer Methoden sowie Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsfaktoren zur Beseitigung von Unsicherheiten und Herleitung von Umweltqualitätsnormen; d) Vergleich der UQN für verschiedene Rezeptoren und Kompartimente und Auswahl kritischer UQN, d. h. der UQN, die den empfindlichsten Rezeptor des relevantesten Kompartiments oder der relevantesten Matrix schützt. TEIL C: VERZEICHNIS HARMONISIERTER UMWELTQUALITÄTSNORMEN FÜR EINZUGSGEBIETSSPEZIFISCHE SCHADSTOFFE Eintrag Nr. Stoffname Stoffkategorie CAS-Nummer EU-Nummer JD-UQN Binnenoberflächengewässer [μg/l] JD-UQN Sonstige Oberflächengewässer [μg/l] ZHK-UQN Binnenoberflächengewässer [μg/l] ZHK-UQN Sonstige Oberflächengewässer [μg/l] UQN Biota [μg/kg Nassgewicht] oder Sediment-UQN, sofern angegeben [μg/kg Trockengewicht] 1 Alachlor Pestizide 15972-60-8 240-110-8 0,3 0,3 0,7 0,7 2 Tetrachlorkohlenstoff Industrielle Stoffe 56-23-5 200-262-8 12 12 nicht anwendbar nicht anwendbar 3 Chlorfenvinphos Pestizide 470-90-6 207-432-0 0,1 0,1 0,3 0,3 4 Simazin Pestizide 122-34-9 204-535-2 1 1 4 4 5 Trichlorbenzole Industrielle Stoffe - Lösungsmittel 12002-48-1 234-413-4 0,4 0,4 nicht anwendbar nicht anwendbar 6 Atrazin Pestizide - Herbizide 1912-24-9 217-617-8 0,6 0,6 2,0 2,0
TEIL A: NICHTERSCHÖPFENDE LISTE DER KATEGORIEN VON EINZUGSGEBIETSSPEZIFISCHEN SCHADSTOFFEN 1. Organohalogene Verbindungen und Stoffe, die im Wasser derartige…
Anhang I der Richtlinie 2006/118/EG erhält folgende Fassung: „ANHANG I GRUNDWASSERQUALITÄTSNORMEN FÜR GRUNDWASSERSCHADSTOFFE UND VERSCHMUTZUNGSINDIKATOREN Ist…
Anhang I der Richtlinie 2008/105/EG wird wie folgt geändert: 1. Der Titel erhält folgende Fassung: „UMWELTQUALITÄTSNORMEN (UQN) FÜR PRIORITÄRE STOFFE IN…
„ANHANG I UMWELTQUALITÄTSNORMEN FÜR PRIORITÄRE STOFFE UND BESTIMMTE ANDERE SCHADSTOFFE TEIL A: UMWELTQUALITÄTSNORMEN (UQN) JD : Jahresdurchschnitt ZHK :…
Folgender Artikel wird eingefügt: Einzugsgebietsspezifische Schadstoffe (1) Die Mitgliedstaaten legen auf der Grundlage der Analysen und Überprüfungen gemäß…
Tabelle 2 UmweltqualitätsnormenNr.StoffnameCAS- NummerJD-UQN in µg/lJD-UQN in µg/lZHK-UQN in µg/lZHK-UQN in µg/lBiota-UQN in μg/kg Nassgewichtoberirdische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.