Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen und zur Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen · Abschnitt 1
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 RohrIndUTechAusbVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen