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Die Berufsausbildung gliedert sich in: Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
schwerpunktübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Erstellen und Anwenden von Unterlagen,
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
Herstellen und Trennen von Stoffgemischen,
Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen,
Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen,
Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen,
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen,
Betreiben von technischen Systemen,
Einrichten, Sichern und Räumen des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes,
Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten,
Reinigen von Rohrleitungen und Anlagen sowie Aufnehmen von Stoffen und Abfällen,
Prüfen von Rohrleitungen und Anlagen,
Inspizieren von Rohrleitungen und Anlagen sowie
Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen an Rohrleitungen und Anlagen.
In den Schwerpunkten werden in folgenden Berufsbildpositionen weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt:
im Schwerpunkt Rohrleitungsnetze in den Berufsbildpositionen nach Absatz 2 Nummer 11 bis 14 oder
im Schwerpunkt Industrieanlagen in den Berufsbildpositionen nach Absatz 2 Nummer 10, 11, 12 und 14.
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
digitalisierte Arbeitswelt,
Kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie im Team und
Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen.
Be- und Nachbearbeiten von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen sowie
Herstellen von Bauteilen für Apparate, Behälter und Rohrleitungssysteme,
Montieren und Demontieren von Rohrleitungen und Kanälen,
Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen.
Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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