§ 6 RollSonnTMstrV
Situationsaufgabe
(1)
Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2)
Als Situationsaufgabe sind
1.
Fehler und Störungen an einer Antriebs- und Steuerungsanlage festzustellen, einzugrenzen, zu beheben und zu dokumentieren sowie
2.
ein Bauteil, insbesondere unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fertigungs- und Verbindungstechniken, herzustellen oder fertig zu stellen.
(3)
Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.