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Bewerberinnen oder Bewerber, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, haben auf Anforderung
bei der zuständigen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts zu beantragen und
das Original des Zeugnisses oder der Bescheinigung, durch die die Voraussetzung des § 3 Absatz 1 Nummer 3 nachgewiesen wird, vorzulegen.
Vor der Berufung in das Beamtenverhältnis müssen weiterhin eine Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, bei Verheirateten auch die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, bei Lebenspartnern auch die Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister, sowie ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorliegen.
Die Zulassung setzt voraus, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin
eine beglaubigte Abschrift (Ablichtung) des Zeugnisses oder der Bescheinigung, durch die die Voraussetzung des § 3 Absatz 1 Nummer 3 nachgewiesen wird,
Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, ob sie oder er vorbestraft ist und ob gegen sie oder ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein…
einen Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt und der Berufsschulpflicht genügt hat oder den Nachweis über eine abgeschlossene…
Dem Antrag auf Zulassung sind entsprechend der Nr. 1 bis 5 Unterlagen beizufügen.
Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.