Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie soll Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger heranbilden, die in der Lage sind, selbstständig die ihnen zugewiesenen Aufgaben der Rechtspflege und der Justizverwaltung wahrzunehmen.
Mit der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Rechtspflegerprüfung wird die Befähigung zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Rechtspflegerin oder eines Rechtspflegers sowie der Geschäfte des gehobenen Justizdienstes erworben, soweit hierfür besondere Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften nicht bestehen.