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Einstellungsbehörde ist das Ministerium der Justiz. Die Einstellungsbehörde ist oberste Dienstbehörde im Sinne des § 3 Absatz 1 des Saarländischen Beamtengesetzes.
Oberste Ausbildungsbehörde ist die Präsidentin oder der Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts. Ausbildungsbehörden sind die Dienststellen, denen die Anwärterin oder der Anwärter zur Ausbildung in den einzelnen Ausbildungsabschnitten zugeteilt wird.