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Das Land Nordrhein-Westfalen lässt Beamte (Anwärter für den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst und Aufstiegsbeamte) der anderen vertragschließenden Länder (im Folgenden: Länder) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zur Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes an der Fachhochschule für Rechtspflege Bad Münstereifel. (im Folgenden: Fachhochschule) zu.