Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die zugelassenen Beamtinnen und Beamten führen ihre Amts- oder Dienstbezeichnung und behalten ihre Besoldung.
Durch Zuweisung an die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen werden die Beamtinnen und Beamten deren Studierende. Abschnitt 2 Ausbildung
Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber führen während der Einführungszeit ihre bisherige Amtsbezeichnung oder Dienstbezeichnung und behalten ihre Besoldung…
Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten Bezüge nach den geltenden Vorschriften.
Bis zur Verleihung eines Amtes werden die Amtsbezeichnung und die Dienstbezüge des bisherigen Amtes beibehalten. Abschnitt 7 Fachgerichtsbarkeiten
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Eignungslehrgangs führen während dieser Ausbildung ihre bisherige Amtsbezeichnung oder Dienstbezeichnung und behalten…
Die Besoldung (§ 1 Absatz 4 und 5 Landesbesoldungsgesetz vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 971) bestimmt sich auf der Grundlage des Stellenplanes, der einen…
Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte dürfen die ihnen bei Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand zustehende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz ,,außer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.