Verwaltungsvereinbarung über die Ausbildung von Beamten für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes an der Fachhochschule für Rechtspflege Bad Münstereifel Vom 1. September bis 17. Oktober 1979
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann mit einer Frist von einem halben Jahr zum Ende des Haushaltsjahres gekündigt werden.
§ 9 RpflFhSchulBgDAusbVwVbg SL
§ 9 RpflFhSchulBgDAusbVwVbg SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen