Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland über die Ausbildung der Beamten für die Laufbahnen des gehobenen und des mittleren Dienstes der Steuerverwaltung sowie für die Fortbildung der Steuerbeamten Vom 11./23. März 1982*
Diese Vereinbarung gilt für unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Seite mit einer Frist von einem Jahr zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.
§ 13 StBeamtgmDVwVbg SL
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