§ 12 Abs. 1 RSGGesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Ein Reisesicherungsfonds bedarf zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. Die Erlaubnis wird vorbehaltlich des Absatzes 2 auf…
§ 15 Abs. 2 RSFVVerordnung über die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds und die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis
Die Aufsichtsbehörde versagt die Erlaubnis, wenn die vorgelegten Unterlagen nicht die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die Verpflichtungen aus dem…
§ 14 Abs. 1 RSFVVerordnung über die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds und die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis
Der Antrag auf Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs (§ 12 Absatz 1 des Reisesicherungsfondsgesetzes) ist bei der Aufsichtsbehörde zu stellen. Die…
§ 16 Abs. 1 RSGGesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Jeder Vertrag, mit dem der Reisesicherungsfonds fortbestehende Einstandspflichten eines Versicherungsunternehmens oder Kreditinstituts aus einem beendeten…
§ 17 Abs. 1 RSGGesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Die Aufsichtsbehörde widerruft die Erlaubnis, wenn der Reisesicherungsfonds aufgelöst wird.