§ 9 ErrVVerordnung zur Regelung weiterer Voraussetzungen der Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 Abs. 1 EVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 VFBAZVVerordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 EFPVVerordnung über die Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.