§ 15 SiedlRAG SLAusführungsgesetz zum Siedlungsrecht Vom 15. Dezember 1919
Das Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-3282Gesetz zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen und zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-3406Gesetz zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen und über die Zulassung zum Hochschulstudium im Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 36 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 35 SchBerGGesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.