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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Artikel 2 dieses Gesetzes findet erstmals Anwendung auf das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2000/2001.
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 21 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 22. Juni 2000 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Hans Joachim Meyer
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