RSMAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 RSMAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und zur Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.