§ 4 RSMAusbV
Die Berufsausbildung gliedert sich in: Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Arbeitsschritte vorbereiten,
Arbeitsabläufe kundenorientiert gestalten,
qualitätssichernde Maßnahmen durchführen,
Arbeitsplätze einrichten, sichern und räumen,
Bauteile und Baugruppen herstellen,
Rollpanzer und Behänge aus Halbzeugen herstellen,
Rollabschlüsse aus Halbzeugen, Bauteilen und Baugruppen herstellen und montieren,
zusätzliche, nicht rollbare Abschlüsse montieren,
alleinige Abschlüsse montieren,
Rollladen- und Fensterkombinationen herstellen und montieren,
Automatisierungs- und Steuerungskomponenten montieren und programmieren,
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen sowie
Leistungen übergeben und Kundengespräche führen.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie
Umweltschutz.