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Die neue kreisfreie Stadt Bochum wird ab 1. Januar 1978 dem Amtsgericht Bochum zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehören
die Stadtbezirke Langendreer und Werne der bisherigen Stadt Bochum zum Bezirk des Amtsgerichts Bochum-Langendreer,
das Gebiet der bisherigen Stadt Wattenscheid zum Bezirk des Amtsgerichts Wattenscheid,
das übrige Stadtgebiet zum Bezirk des Amtsgerichts Bochum.
Die Amtsgerichte Bochum-Langendreer und Wattenscheid werden mit Ablauf des 31. Dezember 1977 aufgehoben.
Landgerichtsbezirk Bochum in Bochum, Herne, Herne-Wanne, Recklinghausen und Witten;
das übrige Stadtgebiet zum Bezirk des Amtsgerichts Hamm.
das übrige Gebiet zum Bezirk des Amtsgerichts Aachen;
Die neue kreisfreie Stadt Bottrop wird ab 1. Januar 1978 dem Amtsgericht Bottrop zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehören a) das Gebiet der bisherigen Stadt…
Die Stadt Krefeld wird mit ihrem gesamten Gebiet dem Amtsgericht Krefeld zugeordnet. Das Amtsgericht Krefeld-Uerdingen wird aufgehoben.
Bis zum 31. Dezember 1976 verbleiben diese Gebiete im Bezirk des Amtsgerichts Dinslaken.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.