RVBedArbKDV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebieteStaatliche OrganisationAllgemeine innere Verwaltung§ 1 RVBedArbKDV SLDurchführungsverordnung über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Bediensteten der Arbeitskammer für das Saarland Vom 10. März 1954§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiFür die Beamten der Arbeitskammer gelten die für die Landesbeamten maßgebenden beamten- und besoldungsrechtlichen Vorschriften.§ 2