RVBedArbKDV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 RVBedArbKDV SLDurchführungsverordnung über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Bediensteten der Arbeitskammer für das Saarland Vom 10. März 1954 § 1§ 3 Leichte SpracheEinfache SpracheBezüglich der Angestellten und Arbeiter gelten die jeweiligen dienstrechtlichen Vorschriften der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst. § 1§ 3