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Die Absätze 1 und 2 gelten nicht im Land Berlin.
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten im Land Berlin mit der Maßgabe, daß treten.
Für die Anwendung dieses Gesetzes in Berlin treten 6.
Im Land Berlin gelten die vorstehenden Bestimmungen mit folgender Maßgabe:
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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