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Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See besteht aus 69 Mitgliedern.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden von den Vertreterversammlungen der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse aus ihrer Mitte bestimmt, und zwar von der Vertreterversammlung Bei der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten gilt § 46 Abs. 2 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht.
der Bundesknappschaft 32 Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und 16 Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber,
der Bahnversicherungsanstalt zwölf Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitgeber und
der Seekasse vier Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und vier Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber.
Die von der Vertreterversammlung der Bahnversicherungsanstalt bestimmte Arbeitgebervertreterin oder der von der Vertreterversammlung der Bahnversicherungsanstalt bestimmte Arbeitgebervertreter hat dieselbe Zahl der Stimmen wie die von der Vertreterversammlung der Bahnversicherungsanstalt gewählten Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter; bei einer Abstimmung kann sie oder er jedoch nicht mehr Stimmen abgeben als den anwesenden Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertretern zustehen.
Die Wahl der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See nach Absatz 2 hat spätestens am 30. September 2005 zu erfolgen.
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See tritt spätestens am 31. Oktober 2005 erstmals zusammen. Für die erste Sitzung der Vertreterversammlung gelten die Vorschriften der §§ 73 und 74 der Wahlordnung für die Sozialversicherung entsprechend mit der Maßgabe, dass die oder der Vorsitzende des Vorstandes der Bundesknappschaft die Aufgaben der oder des Vorsitzenden des Wahlausschusses wahrnimmt.
Die Vertreterversammlungen der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wählen aus ihrer…
Die Zahl der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane wird durch die Satzung entsprechend der Größe des Versicherungsträgers bestimmt und kann nur für die…
Die am 31. Dezember 2014 amtierenden Mitglieder der Vertreterversammlungen der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse werden Mitglieder der…
in Geschäftsstellen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in knappschaftlich versicherten Betrieben
Die Versicherten und die Arbeitgeber wählen die Vertreter ihrer Gruppen in die Vertreterversammlung getrennt auf Grund von Vorschlagslisten; das Gleiche gilt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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