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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Beckinger Saaraltarm“ im Landkreis Merzig-Wadern vom 16. März 1990 (Amtsbl. S. 441) außer Kraft. Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Altarme der Saar“ (L 6606-309)