Verordnung über die Verteilung der investiven Mittel nach dem Gesetz über den Saarlandpakt auf die Gemeinden in den Jahren 2020 bis 2024 Vom 8. Januar 2020
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
§ 7 SaarlPaktInvMV SL
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