Verordnung über die Verteilung der investiven Mittel nach dem Gesetz über den Saarlandpakt auf die Gemeinden in den Jahren 2020 bis 2024 Vom 8. Januar 2020
Die der Berechnung zugrunde liegenden Daten und die Berechnungsergebnisse können auf 1.000 Euro gerundet werden.
§ 6 SaarlPaktInvMV SL
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