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Hat jemand die Erhaltungszüchtung einer Sorte von einem in der Sortenliste eingetragenen Züchter übernommen, so wird er ohne erneute Prüfung der Sorte als Züchter eingetragen.
wenn der oder die für die Sorte Verantwortliche(n) dies beantragen, es sei denn, dass eine Erhaltungszüchtung gewährleistet bleibt.
Der Sortenschutzinhaber hat dem Bundessortenamt die für die Nachprüfung des Fortbestehens der Sorte notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung der…
Die Erhaltungszüchtung muss auf der Grundlage der Eintragungen des oder der für die Erhaltung der Sorte und gegebenenfalls deren Klone Verantwortlichen stets…
Die Mitgliedstaaten können Landsorten und andere Sorten gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a in den nationalen Sortenkatalogen für landwirtschaftliche…
der unter der Verantwortung des Züchters nach den Regeln systematischer Erhaltungszucht im Hinblick auf die Sorte gewonnen worden ist;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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