Art. 24 Buchst. a Nr. 12 31966L0401Zusätzlich können die Worte „Erneut geprüft ... (Monat und Jahr)“ und die für die Überprüfung verantwortliche Stelle angegeben werden, wenn mindestens die…
Art. 35 Nr. 13 32002L0054Zusätzlich können die Worte „Erneut geprüft —“ (Monat und Jahr) und die für diese Überprüfung verantwortliche Stelle angegeben werden, wenn mindestens die…
Art. 24 Buchst. b Nr. 7 31966L0402Zusätzlich können die Worte „Erneut geprüft … (Monat und Jahr)“ und die für die Überprüfung verantwortliche Stelle angegeben werden, wenn mindestens die…
Art. 11 Abs. 2 32002L0057RICHTLINIE 2002/57/EG DES RATES vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen
Eine ein- oder mehrmalige Wiederverschließung darf nur amtlich oder unter amtlicher Überwachung vorgenommen werden. In diesem Fall werden auf dem in Artikel 12…
Art. 12 Abs. 2 32002L0056RICHTLINIE 2002/56/EG DES RATES vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln
Eine ein- oder mehrmalige Wiederverschließung darf nur amtlich oder unter amtlicher Überwachung vorgenommen werden. In diesem Fall werden auf dem in Aritkel 13…