Art. 18 Buchst. d 32008L0062RICHTLINIE 2008/62/EG DER KOMMISSION vom 20. Juni 2008 mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, die an die natürlichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten (Text von Bedeutung für den EWR)
Art;
Anlage 4 PflKartV 1986Pflanzkartoffelverordnung
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 2330; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 46 Abs. 1 SaatVKennzeichnung
An die Stelle der Etiketten nach § 29 und der Einleger nach § 31 treten Etiketten, die in Form, Größe und Farbe denen des § 29 Abs. 3 entsprechen müssen, und…
Art. 30 Abs. 1 32002L0055RICHTLINIE 2002/55/EG DES RATES vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut
Nach dem in Artikel 46 Absatz 2 genannten Verfahren kann vorgesehen werden, dass Packungen von Basissaatgut, Zertifiziertem Saatgut aller Art oder…
Art. 11 Abs. 1 31966L0402Nach dem Verfahren des Artikels 21 kann vorgesehen werden, daß Packungen von Basissaatgut oder Zertifiziertem Saatgut aller Art in anderen als den in dieser…