Art. 75 Abs. 2 32021D0509BESCHLUSS (GASP) 2021/509 DES RATES vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528
Bei jeder Überprüfung können alle für die Beratungen relevanten Sachverständigen, einschließlich derjenigen des Ausschusses und der Leitungsgremien der…
§ 40 Abs. 3 BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Die Ausschüsse können Sachverständige oder andere Personen, deren Teilnahme sie für erforderlich halten, anhören.
§ 55 Abs. 1 PflAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Die Fachkommission kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel schriftlich beschließen, zu einzelnen Beratungsthemen Sachverständige hinzuzuziehen oder…
§ 8 Abs. 1 IRegBVVerordnung zum Betrieb des Implantateregisters Deutschland
Die Auswertungsgruppen können sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Sachverständige beraten lassen. Die Beratung bedarf der Zustimmung durch die…