Gesetze
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Die Weiterbildung muss folgende theoretische und praktische Ausbildungsinhalte enthalten:
Theoretische Ausbildung:
Naturwissenschaftliche Grundlagen
Anatomie und Physiologie
Pathologie und Pathophysiologie
Pharmakologie und Toxikologie
Mikrobiologie und Hygiene
Klinische Medizin: Grundlagen, Prinzipien und Verfahren
Anamnese, körperliche und einfache instrumentelle Untersuchung
Innere Medizin mit ihren Teilgebieten
Chirurgie mit ihren Teilgebieten
Orthopädie und Unfallchirurgie
weitere medizinische Fächer, wie Gynäkologie, Urologie, Neurologie und Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Anästhesie
Notfallmedizin und Notfallmanagement
Operationslehre, Labor und Funktionsdiagnostik
Public Health
Rechtslehre
Medizintechnik und Medizinprodukte
Informationstechnik, Qualitätsmanagement, Dokumentation, Vergütungs- und Gesundheitssystem
Sozialwissenschaft
Wissenschaftliches Arbeiten
Praktische Ausbildung:
Notfallversorgung, Triage und Reanimation
Konservative Patientenversorgung
Operativ-interventionelle Patientenversorgung
Patientenaufnahme, Anamnese und körperliche Untersuchung
Dokumentation, Qualitätsmanagement, Abrechnung, Gesprächsführung und Information von Patienten
Funktionsdiagnostik
von Fachkunde in bestimmten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Die Weiterbildung in den Gebieten, Teilgebieten und Bereichen erfolgt in praktischer Berufstätigkeit und theoretischer Unterweisung. Sie umfasst vor allem die…
Die Weiterbildung umfasst für Ärztinnen und Ärzte insbesondere die Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten in der Verhütung, Erkennung und Behandlung von…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung…
Funktions- oder arbeitsfeldbezogene Weiterbildungen richten sich in der Regel nach dem Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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