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Soweit die Tiergesundheitsdienste durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz für Maßnahmen im Rahmen des Tiergesundheits- und Tierseuchenrechts herangezogen werden, ist Aufgabenträger der Freistaat Sachsen.
Im Übrigen sind die Tiergesundheitsdienste Aufgabe der Tierseuchenkasse. Sie unterliegen der Fachaufsicht des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz.
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